Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten monatlich 131 € von der Pflegekasse. Dieser Betrag kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden – z. B. für Hilfe im Haushalt, Begleitung zu Terminen oder Betreuung zu Hause. Der Betrag ist zweckgebunden und verfällt, wenn er nicht bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt wird.