FAQs
Ja, in vielen Fällen ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse möglich – z. B. bei ärztlich attestiertem Ausfall eines Elternteils. Wir beraten Sie dazu persönlich und unterstützen Sie bei der Antragsstellung – oder übernehmen diese sogar komplett.
Ja. Die Kosten für unsere Haushaltshilfe können in vielen Fällen vollständig über den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden.
Das bedeutet für Sie: Keine zusätzlichen Kosten, kein Papierkram – wir übernehmen die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Gern prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob und wie Sie Anspruch auf diese Leistung haben.
Ja! Über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Sie müssen nichts vorstrecken und keinen Antrag ausfüllen – das übernehmen wir für Sie.
Je nach persönlicher Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Pflegegrad vorhanden: Abrechnung über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) möglich
- keine Pflegegrad, aber Teilhabeanspruch: Eingliederungshilfe über das Sozialamt
- Privatzahlung: jederzeit flexibel und ohne lange Bindung
Wir helfen Ihnen gern bei der Klärung und Antragstellung
Gerade bei akuten Fällen versuchen wir, so schnell wie möglich da zu sein – manchmal schon innerhalb weniger Tage. Wir wissen, dass in solchen Momenten Zeit zählt – deshalb handeln wir unkompliziert und menschlich.
In vielen Fällen können wir innerhalb weniger Tage einen ersten Termin ermöglichen – abhängig von Ihrem Wohnort und unserem aktuellen Team-Kapazitäten.
Gerade bei akuten Situationen (z. B. nach Krankenhausaufenthalt oder wenn Angehörige plötzlich ausfallen) versuchen wir, schnell und unbürokratisch zu reagieren.
So einfach wie möglich:
Sie nehmen Kontakt zu uns auf – telefonisch oder per Mail
Wir klären in einem kurzen Gespräch Ihre Situation
Ggf. helfen wir bei der Kostenklärung mit der Krankenkass
Wir stimmen den genauen Ablauf und Ihre Wünsche ab
Unsere Familienhilfe startet – entlastend, herzlich, zuverlässig
Ganz einfach:
- Sie nehmen unverbindlich Kontakt zu uns auf.
- Wir klären telefonisch oder vor Ort, ob und wie wir helfen können.
- Wenn alles passt, legen wir gemeinsam den Betreuungsrahmen fest.
- Wir helfen ihnen bei der Erstattung der Kosten. Sodass Sie einfach entlastet werden und das ohne Kosten!
- Die Haushaltshilfe startet – liebevoll, zuverlässig und individuell abgestimmt.
Ganz einfach:
- Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail
- Kurzes Vorgespräch zur Klärung des Bedarfs
- Persönliches Kennenlernen und Festlegung der Hilfe
- Start der Alltagshilfe – herzlich, menschlich und individuell.
So unkompliziert wie möglich:
- Kontaktaufnahme durch Angehörige oder direkt durch die Person selbst
- Kostenloses Erstgespräch zum Bedarf und zur Situation
- Abklärung der Finanzierung (wenn gewünscht)
- Persönliche Zuteilung einer passenden Alltagshilfe
- Start der Begleitung – individuell, einfühlsam, auf Augenhöhe
Wir wählen unsere Mitarbeitenden mit Sorgfalt aus – vertrauensvolle, freundliche und kompetente Persönlichkeiten, die in der Region verwurzelt sind. Wir achten auf Kontinuität – und auf ein gutes Miteinander. Wenn etwas nicht passt, sagen Sie es einfach offen.
Bei Marishine steht die Person im Mittelpunkt – nicht eine anonyme Kraft. Wir nehmen uns die Zeit, eine passende Alltagshilfe für Sie oder Ihre Angehörigen auszuwählen. Und wenn Sie das Gefühl haben, dass es menschlich nicht ganz passt, finden wir eine andere, bessere Lösung – ohne Diskussion. Den Vertrauen braucht echte Begegnung.
Unsere Alltagshilfe richtet sich an Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung, die Unterstützung im Alltag benötigen – z. B. bei:
- Struktur & Tagesplanung
- Begleitung zu Terminen oder Aktivitäten
- leichter Haushaltsführung
- sozialen Kontakten
Auch Angehörige können sich an uns wenden, wenn sie Entlastung oder Beratung suchen.
Unsere Familienhilfe richtet sich an Familien mit Kindern, bei denen ein Elternteil vorübergehend ausfällt oder überlastet ist – sei es durch Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Risikoschwangerschaft, psychische
Belastung oder ähnliche Gründe. Wir unterstützen in Memmingen, Illertissen, Babenhausen und der gesamten Region individuell & flexibel.
Unsere Alltagshilfe steht grundsätzlich allen offen – mit oder ohne Pflegegrad. Besonders häufig nutzen sie:
- Senior:innen mit Unterstützungsbedarf
- Menschen mit Behinderung
- Alleinstehende, die sich Gesellschaft wünschen
- Angehörige, die entlastet werden möchten
Unsere Mitarbeitenden sind geschult, verantwortungsvoll und erfahren im Umgang mit Menschen mit Behinderung. Wichtiger als ein Zertifikat ist für uns aber: Ein offenes Herz, Respekt und echtes Zuhören. Darauf legen wir größten Wert.
Wir sind kein großer Träger mit Warteschleifen – sondern ein kleines, engagiertes Team aus der Region, das Menschen mit Respekt und Zeit begegnet. Keine Hotline, keine Bürokratie – bei uns zählt die Beziehung. Das merken Sie vom ersten Gespräch an.
Kein Problem! Geben Sie uns einfach rechtzeitig Bescheid (mindestens 24h vorher), dann verschieben wir den Einsatz oder finden eine alternative Lösung – ganz flexibel und ohne Druck.
Wir sehen Familien nicht als „Fälle“, sondern als Menschen in Ausnahmesituationen. Unsere Helferinnen und Helfer kommen aus der Region, sind warmherzig und alltagserprobt. Und wenn es mal zwischenmenschlich nicht passt? Dann finden wir gemeinsam eine Lösung – schnell & unkompliziert.
Unsere Alltagshilfe richtet sich nach dem, was Menschen wirklich brauchen:
Begleitung, Ansprache und praktische Hilfe im täglichen Leben. Typische Leistungen sind z. B.:
- Begleitung zum Arzt, zur Apotheke oder bei Spaziergänge
- Hilfe bei der Organisation des Alltags (Post, Termine, Einkäufe)
- Gesellschaft leisten – reden, spielen, zuhören
- Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben zu Hause
- kleine Besorgungen oder Fahrdienste (nach individueller Absprache)
Unsere Unterstützung richtet sich ganz nach Ihren Bedürfnissen. Typische Aufgaben sind:
- Staubsaugen, Böden wischen, Bad & Küche reinigen
- Wäsche waschen & zusammenlegen
- Einkaufen & Botengänge
- Unterstützung bei der Essenszubereitung
- Aufräumen, Müll rausbringen
- leichte Gartenarbeiten oder Begleitung zum Arzt
Sprechen Sie uns einfach an – wir stimmen alles individuell mit Ihnen ab.
Nein. Unsere Hilfe passt sich Ihrem Leben an – nicht umgekehrt. Es gibt keine langfristige Verpflichtung. Sie können jederzeit pausieren, anpassen oder beenden.
Nein, bei uns gibt es keine langfristige Vertragsbindung. Wenn Sie möchten, erstellen wir nach einem persönlichen Kennenlernen einen Betreuungsvertrag, den Sie jederzeit kündigen können. Transparenz, Fairness und Vertrauen sind uns wichtiger als starre Laufzeiten.
Ja, das ist möglich! Viele unserer Kund:innen starten mit wenigen Stunden pro Woche – z. B. fürs Einkaufen oder Bad putzen. Ob einmalig oder regelmäßig – wir richten uns nach Ihrem Leben, nicht umgekehrt.
Ja – Kontinuität ist uns sehr wichtig. Wir achten darauf, dass möglichst immer dieselbe Alltagshilfe zur Unterstützung kommt. Nur im Krankheits- oder Urlaubsfall findet ein Wechsel statt – und auch dann nur in enger Absprache mit Ihnen.
Unser Ziel ist es, Vertrauen aufzubauen – deshalb setzen wir auf Kontinuität. Sie bekommen eine feste Alltagshilfe. Sollte es menschlich nicht passen oder ein Wechsel nötig sein, sprechen wir offen und lösungsorientiert mit Ihnen.
Unser Ziel ist Kontinuität. In der Regel bleibt Ihre Alltagshilfe fest zugeteilt. Nur bei Urlaub oder Krankheit springt eine andere vertraute Person aus unserem Team ein – natürlich nach vorheriger Absprache. So entsteht Sicherheit – für Sie und für Ihre Angehörigen.
Ja. Wir arbeiten ohne starre Verträge oder Laufzeiten. Sie können Termine pausieren, anpassen oder beenden – ganz wie es für Sie passt.
Nein. Sie können die Alltagshilfe jederzeit beginnen, pausieren oder beenden. Wir arbeiten ohne Mindestlaufzeiten oder Knebelverträge – Vertrauen zählt mehr als Verpflichtung.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten monatlich 131 € von der Pflegekasse. Dieser Betrag kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden – z. B. für Hilfe im Haushalt, Begleitung zu Terminen oder Betreuung zu Hause. Der Betrag ist zweckgebunden und verfällt, wenn er nicht bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt wird.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die eigentlich einen Pflegedienst für körperbezogene Pflege nutzen könnten, dürfen bis zu 40 % dieser Leistung für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe umwidmen – vorausgesetzt, die Anbieter sind anerkannt. So kann ungenutztes Budget sinnvoll für Entlastung im Alltag eingesetzt werden.
Wenn die private Pflegeperson mal verhindert ist – z. B. wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur Erholung – übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege.
Diese sogenannte Verhinderungspflege ist bis zu 1.685 € im Jahr möglich. Zusätzlich können bis zu 843 € aus nicht genutzter Kurzzeitpflege übertragen werden, sodass insgesamt bis zu 2.528 € zur Verfügung stehen.
Ab dem 1. Juli 2025 wird ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können dann jährlich bis zu 3.539 € flexibel für beide Leistungen nutzen.
Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden. Bei einer stundenweisen Inanspruchnahme (weniger als acht Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Bei einer längeren Inanspruchnahme wird das Pflegegeld für die Dauer der Ersatzpflege zur Hälfte weitergezahlt.