Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe beziehungsweise der Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Welche Stelle zuständig ist, hängt insbesondere von der Art des Unterstützungsbedarfs ab. Gerne informieren wir Sie über den allgemeinen Ablauf und unterstützen Sie bei der Orientierung zu den nächsten Schritten.