Je nach persönlicher Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Pflegegrad vorhanden: Abrechnung über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) möglich
- keine Pflegegrad, aber Teilhabeanspruch: Eingliederungshilfe über das Sozialamt
- Privatzahlung: jederzeit flexibel und ohne lange Bindung
Wir helfen Ihnen gern bei der Klärung und Antragstellung