Wie wird die Unterstützung finanziert?

Je nach persönlicher Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Pflegegrad vorhanden: Abrechnung über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) möglich
  • keine Pflegegrad, aber Teilhabeanspruch: Eingliederungshilfe über das Sozialamt
  • Privatzahlung: jederzeit flexibel und ohne lange Bindung

Wir helfen Ihnen gern bei der Klärung und Antragstellung