Ja! Über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Sie müssen nichts vorstrecken und keinen Antrag ausfüllen – das übernehmen wir für Sie.
Ja! Über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Sie müssen nichts vorstrecken und keinen Antrag ausfüllen – das übernehmen wir für Sie.