Wird die Haushaltshilfe von der Pflegekasse übernommen?

Ja. Die Kosten für unsere Haushaltshilfe können in vielen Fällen vollständig über den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden.

Das bedeutet für Sie: Keine zusätzlichen Kosten, kein Papierkram – wir übernehmen die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Gern prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob und wie Sie Anspruch auf diese Leistung haben.