Eine Schulbegleitung kommt für Kinder und Jugendliche infrage, die aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung Unterstützung benötigen, um gleichberechtigt am Schulalltag teilhaben zu können. Ob ein Anspruch besteht und welche Leistungen erforderlich sind, wird im Einzelfall durch den zuständigen Kostenträger geprüft.